Tagesaktuelle Informationen Schuljahr 2024/25
Infotag der GSW am 01.02.2025, 10:00 Uhr - 14:00 Uhr
Am Samstag, 1. Februar 2025 findet zwischen 10.00 Uhr und 14.00 Uhr unser nächster Infotag statt. In der Hechtsheimer Straße 31 in 55131 Mainz sind insbesondere diejenigen angesprochen, die nach der 10. Klasse den Weg zum Abitur bzw. Fachabitur gehen möchten. Als weiterführende Wirtschaftsschule bieten wir an diesem Tag die Möglichkeit vor Ort Einblicke in unser vielfältiges Angebot unserer beiden Schulformen, Berufliches Gymnasium und der Höheren Berufsfachfachschule, zu gewinnen. Bei Kaffee und Kuchen finden sich Gesprächsmöglichkeiten mit Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern, um unsere pädagogische Arbeit kennenzulernen. Schauen Sie gerne schon vorab auf unsere Homepage (www.gsw-mainz.de). Dort finden Sie auch die Anmeldeunterlagen für beide Schulformen. Anmeldungen für das Schuljahr 2025/26 sind ab diesem Tag bis zum Anmeldeschluss am 01.03.2025 möglich.
Impressionen von unserem Informationstag 2024
Schulplätze für das Schuljahr 2024/25
Bewerberinnen und Bewerber, die für das Schuljahr 2024/25 keinen Schulpatz angeboten bekommen haben, werden auf einer Warteliste geführt. Bis zum Schuljahresbeginn 2024/25 abgesagte Schulplätze oder Schulplätze, die am 26.08.2024 nicht angetreten werden, werden an die Interessenten auf der Warteliste entsprechend einer Rangliste vergeben.
Regelung bei einer besonderen Wetterlage
Derzeit kann es passieren, dass aufgrund der Wettersituation Einschränkungen im Straßenverkehr und ÖPNV entstehen. Dies kann z.B. aufgrund von Glatteis oder starkem Schneefall der Fall sein. Der Schulgemeinschaft ist es wichtig, dass niemand auf dem Schulweg in Gefahr geraten soll. Die Schulordnung für die öffentlichen berufsbildenden Schulen schreibt in § 19 Abs. 5 Satz 1 hierzu:
"Erschweren außergewöhnliche klimatische Umstände (z.B. Hochwasser, Glatteis oder Windbruch) den Schulbesuch in erheblichem Maße, so entscheiden die Eltern, ob der Schulweg zumutbar ist."
So entstehende und der Klassenleitung mitgeteilte Unterrichtsversäumnisse gelten als entschuldigt, wenn das Fehlen vor Unterrichtbeginn der Schule mitgeteilt wird und glaubhaft dargestellt werden kann. Volljährige Schülerinnen und Schüler schätzen die Umstände entsprechend für sich ein, auch sie müssen sich gemäß der bekannten Regelungen entschuldigen. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass z.B. auch das (teilweise) Einstellen des ÖPNV ein Orientierungspunkt für die eigene Entscheidung sein.
In besonderen Fällen kann das Ministerium abweichende Regelungen zur Handhabung der Fehlzeiten treffen. Eine großzügige Entschuldigungspraxis galt z. B. am 17. Januar 2024.