Tagesaktuelle Informationen Schuljahr 2021/22

Beginn der Abschlussprüfungen 2022 (Stand: 02.05.2022)

Die Abschlussprüfungen an der GSW im Schuljahr 2021/22 haben begonnen. Wir wünschen allen Schüler:innen viel Erfolg in den Prüfungen.

Aktuelle Regelungen zum Schulbetrieb ab 2. Mai 2022 (Stand: 02.02.2022)

Mit der Aktualisierung des Hygieneplans Corona in Schulen sowie der Beendigung der Selbsttests in den Schulen nähern wir uns wieder einem fast "normalen" Schulbetrieb. Bleiben Sie aber bitte achtsam und tragen Sie weiterhin zum Schutz der Schulgemeinschaft bei. Aktuelle Infos des Bildungsministeriums zu den Regeln ab dem 02.05.2022 finden Sie hier.

Aktuelle Regelungen beim Auftritt einer Infektion in der Schule (Stand: 31.01.2022)

Was gilt, wenn in einer Schule eine Infektion mit dem Coronavirus auftritt?

Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und weiteres pädagogisches Personal, die einen Selbsttest mit positivem Ergebnis gemacht haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich in Absonderung zu begeben und einen PoC-Antigentest durch geschultes Personal in einer Testeinrichtung oder einen PCR-Test vornehmen zu lassen.

Ist dieser weitere Test ebenfalls positiv, wird die getestete Person zu einer positiv getesteten Person und muss sich als solche in die Absonderung begeben, es gelten dann die entsprechenden Regelungen für positiv getestete Personen (siehe „Isolation für positiv Getestete“).

Ab 31.01.2022 müssen die Schülerinnen und Schüler, die Lehrkräfte sowie das weitere pädagogische Personal, die sich für einen nicht unerheblichen Zeitraum in einem Radius von weniger als zwei Metern um die positiv getestete Person aufgehalten haben, nicht mehr in Quarantäne. Stattdessen besteht für alle Personen in der Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe, in der die Infektion aufgetreten ist, sowie deren Lehrkräfte oder weiteres pädagogisches Personal, eine fünftägige Testpflicht: Ab dem auf das positive Testergebnis folgenden Schultag müssen sie sich an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen täglich mittels Selbsttest testen.

Nicht testen lassen müssen sich Personen, die

  • geboostert sind (Auffrischungsimpfung nach vollständiger Grundimmunisierung),
  • frisch geimpft oder frisch genesen sind (Impfung/Erkrankung liegt weniger als drei Monate zurück) oder
  • geimpfte Genesene sind.

In dem Fall, in dem nach einem positiven Selbsttest der nachfolgende PoC-Antigentest durch geschultes Personal in einer Testeinrichtung oder der nachfolgende PCR-Test negativ ausfällt, entfällt für die getestete Person die Absonderungspflicht und für die Schülerinnen und Schüler, die Lehrkräfte sowie das weitere pädagogische Personal die Quarantäne- bzw. Testpflicht.

Wann darf die Absonderung beendet werden?

Die Absonderung endet

  • für die positiv getestete Person nach Ablauf von zehn Tagen nach der Vornahme des PCR-Tests oder des durch geschultes Personal vorgenommenen PoC-Antigentests, ohne dass eine weitere Testung erforderlich ist, und

Abweichend davon kann die Absonderung vorzeitig durch Vorlage eines PCR-Tests oder eines durch geschultes Personal bei einer Testeinrichtung vorgenommenen PoC-Antigentests mit negativem Ergebnis beendet werden. Die jeweilige Testung darf nach dem fünften Tag, also frühestens am sechsten Tag, der Absonderung bzw. nach dem letzten Kontakt mit der positiv getesteten Person vorgenommen worden sein.

Zur Berechnung der Frist werden bei der positiv getesteten Person der Tag der Testung und bei den übrigen Personen der Tag des letzten Kontakts nicht mitgezählt. Ist das Ergebnis dieser versuchten Freitestung positiv, kann die Absonderung noch nicht beendet werden. Die Absonderung kann in diesem Fall erst dann beendet werden, wenn ein nachfolgender weiterer PCR-Test oder PoC-Antigentest in einer Testeinrichtung ein negatives Ergebnis aufweist. Ein negatives Testergebnis ist in diesem Fall zwingend erforderlich, unabhängig davon, wie viele Tage der Absonderung seit der versuchten Freitestung vergangen sind.

BREAKING NEWS ***INFOTAG+++29.01.2022 (Stand: 05.01.2022)

Die aktuelle Entwicklung der Corona Pandemie hat uns leider zur Entscheidung gezwungen, den Infotag am 29.01.2022 nicht als Veranstaltung vor Ort durchzuführen. Gerne informieren wir Sie über unser Angebot hier auf unserer Homepage. Sie finden Videos zu den einzelnen Fächern und Aktionen und können sich hoffentlich von unserem vielfältigen, durchaus auch europäisch ausgerichteten Angebot überzeugen.

Gerne stehen Ihnen auch unsere Abteilungsleitungen zur Verfügung. Sofern Sie Interesse an einem persönlichen Gespräch haben, um mögliche Fragen zu klären, mailen Sie uns unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Sie erhalten dann einen Antwortwortlink mit der möglichen Teilnahme an einer Videobesprechung.

Digitaler Elternsprechtag am Donnerstag, den 03.02.2022 von 15:30 – 18:30 Uhr (Stand: 05.01.2022)

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,

die gemeinsame Bildungs- und Erziehungsaufgabe von Eltern und Schule begründet die Verpflichtung zu vertrauensvollem Zusammenwirken und zu gegenseitiger Information. Deshalb laden wir Sie herzlich zu unserem Elternsprechtag ein, an dem Sie von den Lehrkräften Auskünfte über den Leistungsstand, das Arbeitsverhalten sowie die Perspektiven Ihrer Töchter und Söhne erhalten können.

Coronabedingt bieten wir Ihnen in diesem Jahr die Möglichkeit, mit den Lehrkräften digital über MS Teams ins Gespräch zu kommen. Ihr Einverständnis hierzu setzen wir dabei voraus. Ihr Sohn/Ihre Tochter wird ein Formblatt erhalten, auf dem Sie sich die Termine mit den Lehrkräften, die Sie sprechen möchten, eintragen können. Zur Terminvereinbarung kontaktieren Sie bitte die gewünschten Lehrkräfte – deren E-Mail-Adressen finden Sie auf unserer Homepage.

Sollten Sie unbedingt ein persönliches Gespräch in der Schule bevorzugen, bitten wir Sie, uns Ihre E-Mail-Adresse oder Ihre Telefonnummer mitzuteilen, damit die betroffenen Lehrkräfte Kontakt mit Ihnen zur Terminvereinbarung aufnehmen können. Dieser Termin wird dann außerhalb des Elternsprechtages liegen.

Regeln ab dem 6. Dezember 2021 (28. CoBeLVO) (Stand: 06.12.2021)

Die gut eingespielten und bewährten Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen für Schulen leisten weiter einen wesentlichen Beitrag für einen sicheren Schulbetrieb in Präsenz. Um angesichts der aktuellen Infektionslage den Unterricht noch sicherer zu machen, gelten folgende Maßnahmen:

  • Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist nur für Schülerinnen und Schüler, die genesen oder geimpft sind bzw. für Schülerinnen und Schüler, die zweimal in der Woche auf das Coronavirus getestet werden (Informationen zu den Selbsttests) zulässig.
  • Um die Wahrscheinlichkeit einer Infektion im Unterricht weiter zu reduzieren, gilt die Maskenpflicht im Unterricht an allen Schulen, mit den im Hygieneplan benannten Ausnahmen (vgl. S. 6)
  • Maskenpflicht gilt natürlich auch bei der Anfahrt zur Schule im ÖPNV; lediglich von der 2G-Regelung in Bussen und Bahnen bleiben Schülerinnen und Schüler ausgenommen.

Auch das Lüften ist weiterhin ein wichtiger Baustein im Kampf gegen die Ausbreitung des Virus. Für die Verbesserung der Raumlufthygiene stellt die Landesregierung den Städten, Landkreisen und Gemeinden jetzt das zweite Sofortprogramm über 12 Millionen Euro bereit. Damit können Maßnahmen, die die Frischluftzufuhr in Unterrichtsräumen unterstützen, sowie mobile Lüftungsgeräte für nicht gut zu lüftende Räume gefördert werden.

Die Abiturprüfungen werden auch in diesem Jahr wie in den vergangenen Jahren trotz der Pandemie stattfinden – unter den entsprechenden Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen. Das gilt auch für sonstige Prüfungen, z. B. im Bereich der Lehramtsausbildung oder an berufsbildenden Schulen.

Absonderungspflicht: Tritt eine Infektion mit dem Coronavirus in Schulen auf, besteht für die Schülerinnen und Schüler innerhalb der Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe, in der die Infektion aufgetreten ist, sowie deren Lehrkräfte nur bei einer eigenen Infektion eine Absonderungspflicht. Alle anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Klassen- oder Lerngruppe müssen sich im Regelfall nicht absondern. Sie müssen sich stattdessen für den Zeitraum von fünf aufeinanderfolgenden Schultagen täglich mittels Selbsttest testen sowie eine Maske am Platz tragenDie Testpflicht gilt dabei nicht für geimpfte und genesene Personen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, freiwillig an einer anlassbezogenen 5-Tages-Testung teilzunehmen. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern muss dazu eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorliegen.

Das Gesundheitsamt kann bei besonderen Ausbrüchen auch strengere Maßnahmen anlegen. Dann sollen sich zunächst nur die unmittelbaren Sitznachbarn in Quarantäne begeben, alle anderen können nach einem negativen PCR Test auch wieder in die Schule gehen. Es bleibt bei der darauffolgenden Test- und Maskenpflicht.

 Impfbus macht an der GSW Station (Stand: 02.10.2021)

Am Donnerstag, den 28. Oktober 2021 fährt ein Impfbus der Initiative "Impfbusaktion" der rheinland-pfälzischen Landesregierung, direkt die Gustav-Stresemann-Wirtschaftsschule an.

In der Zeit von 08:00 Uhr bis 16.00 Uhr haben die Schülerinnen und Schüler der Schule - aber auch SchülerInnen und Schüler der umliegenden Schulen sowie Anwohner - die Möglichkeit, sich vor Ort im Impfbus impfen zu lassen. Die Impfung erfolgt dabei durch mobile Teams des Deutschen Roten Kreuzes.

Für die Impfung beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Bei der Impfung von Minderjährigen bis 15 Jahres muss grundsätzlich mindestens ein Elternteil anwesend sein.
  • Im Alter von 16 bis 17 Jahren ist eine Einverständniserklärung, die von einem Elternteil unterschrieben ist, vorzulegen.
  • Das Alter muss in jedem Fall durch Ausweisdokumente nachgewiesen werden.

Bei der Impfaktion werden folgende Vakzine angeboten:

  • Für minderjährige Schülerinnen und Schüler von 12 bis 17 Jahren: Impfstoff Comirnaty von BioNTech/Pfizer
  • Für volljährige Schülerinnen und Schüler:  Impfstoff Comirnaty von BioNTech/Pfizer oder Johnson & Johnson

Zur Impfung sind folgende Unterlagen mitzubringen:

Die Schulleitung unterstützt die Impfaktion und bittet um eine rege Teilnahme an der Impfaktion. Die Impfungen bieten uns die Chance, zurück zu mehr Normalität zu finden. Im Schulbetrieb sorgen die Impfungen für mehr Sicherheit. Erneute Schulschließungen oder Quarantänefälle können so vermieden werden.

Mobile Impfaktionen der Stadt Mainz (Stand: 29.08.2021)

Die Stadtverwaltung bietet im August 2021 mobile Impfaktionen im Gebiet der Stadt Mainz an. Bitte beachten Sie, das nicht-volljährige SchülerInnen zur Impfung eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigen. Die Termine und die Orte der mobilen Impfaktionen finden Sie hier:
Impfmöglichkeiten in Mainz

Start ins Schuljahr 2021/22 (Stand: 29.08.2021)

Wir begrüßen Sie zum Schuljahr 2021/22 ganz herzlich an der GSW und wünschen Ihnen einen erfolgreichen und sicheren Start ins neue Schuljahr. Bitte beachten Sie, dass an Schule entsprechend den Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz vom 30.08. bis mindestens 10.09.2021 folgenden Regelungen gelten:

  • Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP- oder FFP2-Maske). Diese Pflicht gilt im gesamten Schulhaus, auch während des Unterrichts am eigenen Platz.
  • Teilnahme am Präsenzunterricht nur mit negativem Corona-Test.

Dazu führen die SchülerInnen an der GSW zweimal in der Woche zu Beginn des Unterrichts einen Selbsttest durch. Befreiungen von der Selbsttestung sind entsprechend des gültigen Testkonzepts möglich. Die Schule befürwortet jedoch die freiwillige Teilnahme aufgrund der Rückreise aus Urlaubsgebieten und zum Schutz derjenigen, die sich nicht impfen lassen dürfen. 

Bitte kommen Sie nur dann zur Schule,

Bei Verhinderung oder in Zweifelsfällen kontaktieren Sie bitte Ihre Klassen- bzw. Stammkursleitung oder nehmen Sie Kontakt mit der Schule auf.

Die aktuell gültigen schulischen Infektionsschutzbestimmungen finden Sie unter

Aktueller Hygieneplan für die Schulen
Aktuelles Testkonzept für Schulen